BERUFSAMT
Berufsamt der grafischen Industrie
Das Berufsamt der grafischen Industrie ist eine Institution innerhalb der Privatwirtschaft, die Grundlage dazu liefert der Gesamtarbeitsvertrag für die grafische Industrie, kurz GAV genannt. Der Arbeitgeberverband viscom sowie arbeitnehmerseitig die Gewerkschaft syndicom und die Gewerkschaft Syna, unterhalten dieses Berufsamt zur Wahrung der Sozialpartnerschaft.
- Das Berufsamt der grafischen Industrie dient einerseits zur Anwendung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags, sowie deren Überwachung und anderseits zur Aufrechterhaltung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Sozialpartnern.
- Detaillierte Angaben zu den Tätigkeiten und Vereinbarungen finden Sie im Gesamtarbeitsvertrag 2025-2026 für die grafische Industrie, in den Art. 104 bis Art. 106 GAV als auch Art. 608.1 GAV sowie Art. 608.1b GAV und (bei vertragstreu erklärten Unternehmen, nicht viscom-Mitglied) auch Art. 608.1a GAV.
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Gemeinsame Mitteilung der Sozialpartner syndicom, Syna und viscom