BERUFSAMT

Berufsamt der grafischen Industrie

Das Berufsamt der grafischen Industrie ist eine Institution innerhalb der Privatwirtschaft, die Grundlage dazu liefert der Gesamt_Arbeits_Vertrag für die grafische Industrie, kurz GAV genannt. Der Arbeitgeberverband viscom sowie arbeitnehmerseitig die Gewerkschaft syndicom und die Gewerkschaft Syna, unterhalten dieses Berufsamt zur Wahrung der Sozialpartnerschaft.

  • Das Berufsamt der grafischen Industrie dient einerseits zur Anwendung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags, sowie deren Überwachung und anderseits zur Aufrechterhaltung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Sozialpartnern.
     
  • Detaillierte Angaben zu den Tätigkeiten und Vereinbarungen finden Sie im Gesamtarbeitsvertrag 2019-2021 für die grafische Industrie, in den Art. 104 bis Art. 106 GAV als auch Art. 608.1 GAV sowie Art. 608.1b GAV und (bei vertragstreu erklärten Unternehmen, nicht viscom-Mitglied) auch Art. 608.1a GAV.
     
  • GAV der grafischen Industrie: Die Sozialpartner verlängern den laufenden GAV
    bis zum 31. Dezember 2022

    Gemeinsame Mitteilung der Sozialpartner syndicom, Syna und viscom

     

     

Login
Kontakt
Beiträgeraster ab 2019

 

GAV 2019-2021
Beiträgeregelung
ab 01.01.2019

 

Download PDF